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Bei einem Hartz 4 Umzug muss zuerst entschieden werden, ob es sich um einen freiwilligen oder einen erzwungenen Umzug handelt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf einen Zwangsumzug.
Grundlegend hat das Jobcenter keine rechtliche Grundlage, den Empfänger von der Hartz IV Leistung zu einem Umzug zu zwingen. Es ist allerdings möglich, dass der Leistungsempfänger dazu aufgefordert wird, in eine preiswertere Wohnung zu ziehen, um die Kosten zu senken. Die Wohnsituation müsste sich dann allerdings so gestalten, dass das Amt die aktuelle Wohnung für zu teuer hält. Möchte der Bezieher von Hartz IV trotzdem in dieser Wohnung bleiben, so muss er den Betrag, um welchen die Wohnung zu teuer ist, aus eigener Tasche von seinem Regelbezug bezahlen. Dies ist öfter der Fall als man vielleicht denkt, da die Jobcenter oft alte Bemessungsgrundlagen als Basis für die Berechnung nutzen.
Sollte sich der Bezieher der Leistung schlichtweg weigern, sich eine günstigere Wohnung zu suchen, so muss dieser mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Beispielsweise wird das Jobcenter, die zu hohe Miete der aktuellen Wohnung nicht länger zahlen. Dies kann selbstverständlich große Probleme für den Leistungsbezieher mit sich bringen. Kann er den überschüssigen Betrag nicht aus der eigenen Tasche zahlen, muss dieser sich wohl oder übel dem Wunsch des Jobcenters beugen.
Der geschilderte Prozess wird allerdings nicht von einem auf den anderen Tag vollzogen. Es ist eine sechs monatige Frist vorgeschrieben, die eingehalten werden muss. Damit die zu hohe Miete während der Wohnungssuche weitergezahlt wird, muss der Leistungsempfänger nachweisen, dass er sich wirklich aktiv um eine günstigere Wohnung bemüht.
Bei der Frage, wer für die Kosten des Hartz 4 Umzug aufkommt, kommt es ebenfalls darauf an, ob es sich um einen durch das Jobcenter angeordneten oder einen freiwilligen Wohnungswechsel beziehungsweise Hartz 4 Umzug handelt. Es gilt grundsätzlich, das Kosten für eine doppelte Mietzahlung aufgrund eines Umzuges nicht vom Jobcenter erstattet werden. Es ist nämlich die Pflicht beim Bezug von Hartz IV sich wirtschaftlich sparsam zu verhalten, eine doppelte Mietzahlung ist vermeidbar und zählt dementsprechend nicht zu einem solchen Verhalten. Gezahlt wird eine Doppelmiete nur in absoluten Ausnahmefällen.
Wechselt der Leistungsempfänger freiwillig die Wohnung kann er unter Umständen auch eine Übernahme der Kosten vom Jobcenter bekommen. Dazu müssen aber in jedem Fall immer triftige Gründe für einen Umzug vorliegen. Dazu zählt beispielsweise der Antritt einer neuen Arbeitsstelle in einer neuen Stadt, eine vergrößerte Familiensituation oder bei einer Scheidung, wenn einer der Partner die Wohnung verlassen muss. Kleinere Mängel in der Wohnung oder nur die unkonkrete Chance auf einen neuen Arbeitsplatz reichen für eine Kostenübernahme keinesfalls aus.
Das Organisieren des anschließenden Hartz 4 Umzug liegt ganz alleine bei dem Leistungsempfänger. Dabei ist er auch hier in der Pflicht, die aufkommenden Kosten soweit es geht zu reduzieren. Beispielsweise müssen bei einem Hartz 4 Umzug bei verschiedenen Umzugsunternehmen, um genau zu sein bei drei Stück, Kostenvoranschläge eingeholt werden. Hier muss selbstverständlich immer das preiswerteste Angebot gewählt werden. Generell ist es bei einem Hartz 4 Umzug allerdings so, dass ein Umzugsunternehmen nur dann beauftragt werden darf, wenn der Leistungsempfänger überzeugende Gründe hat, weshalb er den Hartz 4 Umzug nicht eigenständig ohne professionelle Hilfe bewältigen kann.
Egal, ob das Jobcenter den Leistungsbezieher unfreiwillig dazu bringt, umzuziehen, die normal rechtlich geregelten Umzugsfristen sind auch bei einem Hartz 4 Umzug gültig und greifen.
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Gut zu wissen
Umzugstipps
Checkliste für den Umzug
Möbeltaxi hat für Sie die wichtigsten Punkte in einer Checkliste zusammengestellt, an die Sie bei Ihrem Umzug denken sollten.
Lob / Kommentare
Christa F.
Feste Terminzusage (Ort, Uhrzeit) klappte vorzüglich. Sehr freundlicher Mitarbeiter. Rundum sehr empfehlenswert!! Vielen Dank!
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Micha
Ich habe das Möbeltaxi jetzt schon zweimal innerhalb kurzer Zeit genutzt. Die Buchung war unkompliziert und kurzfristig möglich. Super!!
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Gisela
sehr professionell, pünktlich, zuverlässig, hilfsbereit und freundlich; mit einem Wort: erstklassig!
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